Auszug aus der Website des Instituts für Qualität, Ethik e.V.
Quelle: www.qet-institut.org/index.php?id=94
Stand: 9. March 2010


QET-Glossar

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Gesundheitsmanagement

Der betriebliche Gesundheitsschutz befasst sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Belastungen, etwa durch Schadstoffe und Lärm, aber auch durch physische und psychische Überlastung, in einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert werden. Auch ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße sind in die Arbeitsschutzmaßnahmen einzubeziehen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für Arbeitsschutzmaßnahmen eine Wirksamkeitskontrolle vor.

Mit einem gezielten betrieblichen Gesundheitsmanagement und innovativen Konzepten zur Gesundheitsförderung können Unternehmen effizient einem hohen Krankenstand entgegenwirken. Wer die Gesundheit seiner Mitarbeiter fördert und erhält, die Arbeitsbedingungen optimiert und Mitarbeiterzufriedenheit anstrebt, wird mittel- bis langfristig die Produktivität und Arbeitsqualität hoch und die Fehlzeitenquote niedrig halten.

Zwar ist der Krankenstand in deutschen Unternehmen laut Statistik in den letzten Jahren zurückgegangen, aber nicht deshalb, weil die Beschäftigten nun gesünder wären, sondern weil sie trotz Krankheit zur Arbeit gehen (vor allem aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes), mit allen Nachteilen für sich selbst, aber auch für das Unternehmen.

In den letzten jahren hat sich die Quote der depressiv Erkrankten, darunter zunehmend jüngere Personen,  von 6% auf 10% erhöht. Als Gründe für diesen starken Anstieg werden vor allem genannt: Angst um den Arbeitsplatz, Ärger des Mitarbeiters mit  Vorgesetzten (und umgekehrt), zunehmender Stress.


Siehe auch:

Arbeitssicherheit Arbeitsstress Unternehmensethik Betriebliche Eingliederung Behindertenintegration

Bezug zu QET-Richtlinien:

Q-04 Q-06 E-01 E-06 E-07 E-13 bis E-15

Datum Aufnahme:
Datum letzte Bearbeitung:

2008-01-31
2009-11-23 / WK

QET-Literaturempfehlung:

QET-Kompetenz-Tip:

Berater Gesundheitswesen

QET-Redaktion:

Wilhelm Küster, Wiss. Beirat


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