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Auszug aus der Website des Instituts für Qualität, Ethik e.V. QET-Glossar MitarbeiterbeteiligungMitarbeiterbeteiligung meint ein über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Basis. Die Mitarbeiterbeteiligung kann bestehen in einer Kapitalbeteiligung (z.B. in Form von Aktien), einer Erfolgsbeteiligung (am Umsatz bzw. Gewinn) sowie in einer Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Mitarbeitervertretung (MAV, Betriebsrat, Personalrat) dienen dazu, die Mitarbeiter am Betriebsgeschehen zu beteiligen.
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