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QET-Glossar

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Arbeitszeitgestaltung

Bei der Gestaltung der Arbeitszeiten ist das Unternehmen durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Gewerbeordnung (u. a. bezüglich Sonntagsarbeit) gebunden. Das Arbeitszeitgesetz schreibt u. a. vor, welche Arbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen.

Bei der Gestaltung der Arbeitszeiten sollen sowohl die individuellen Interessen der Mitarbeiter (z.B. Ausweichen auf günstige Verkehrszeiten; möglichst große Freizeitblöcke; möglichst viel selbstbestimmte Arbeitszeit) als auch die Anforderungen des Betriebs (z.B. Kostenreduzierung; flexibler Mitarbeitereinsatz bei schwankenden Auftragseingängen; Maschinenauslastung, Gewährleistung gleicher Rechte für alle Mitarbeiter) berücksichtigt werden.

Die heute üblichen Arbeitszeitmodelle sind: Fixe Arbeitszeit, Gleitende Arbeitszeit, Schichtarbeit, Bandbreitenmodell. Mit dem Aufbau bzw. Abbau von Arbeitszeitkonten gleichen viele Unternehmen saisonale Auftragsschwankungen aus.

Einen Ansatzpunkt für die Arbeitszeitgestaltung bietet auch die individuelle Erwerbsbiographie mit einer Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit (u. a. durch Altersteilzeit oder Aufbau eines Zeitguthabens), womit ein entsprechend früheres Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ermöglicht wird.


Siehe auch:

Beruf und Familie Motivation Arbeitsstress

Bezug zu QET-Richtlinien:

Q-06 Q-07 Q-13 E-06 E-07 E-09 E-10

Datum Aufnahme:
Datum letzte Bearbeitung:

2008-01-31
2009-03-01 / WK

QET-Literaturempfehlung:

QET-Kompetenz-Tip:

QET-Redaktion:

Wilhelm Küster, Wiss. Beirat

 

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