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QET-Glossar

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Compliance

Der Begriff Compliance (dt. etwa: "Befolgung von/Übereinstimmung mit Gesetzen") beschreibt die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens und seiner Beschäftigten im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.

In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen zu bezeichnen. Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden.
Compliance/Überwachung gilt als ein bedeutendes Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance).

Grundvoraussetzung für die Complianceorganisation im Unternehmen ist die Schaffung eines eigenen Verantwortungsbereiches; diesen organisiert ein Compliance-Manager, der sinnvollerweise unabhängig von bestehenden Hierarchien unternehmensweite Verantwortung trägt und entweder dem Vorstand angehört oder ihm direkt unterstellt ist.

Der wirtschaftliche Nutzen von Compliance für Unternehmen und deren Eigentümer liegt in der Vermeidung von Kosten, z. B. durch Schäden, Strafzahlungen etc., oder auch im Vermeiden von Imageschäden. Compliance soll das Unternehmen präventiv vor Fehlverhalten bewahren, das auf Unwissenheit oder Fahrlässigkeit beruht.


Siehe auch:

 Unternehmensleitbild  Verhaltenskodex  Corporate Governance

Bezug zu QET-Richtlinien:

 E01  E02  T-01 T-02

Datum Aufnahme:
Datum letzte Bearbeitung:

2009-10-21
2009-11-23 / WK

QET-Literaturempfehlung:

Management Richtlinien

QET-Kompetenz-Tip:

QET-Redaktion:

Wilhelm Küster, Wiss. Beirat

 

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