|
Auszug aus der Website des Instituts für Qualität, Ethik e.V. QET-Glossar KorruptionKorruption (lat. corruptus = bestechlich; auch: moralisch verdorben) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Es liegt im vitalen Interesse der Unternehmen, Korruption zu unterbinden, da sie diese in den ökonomischen Ruin treiben kann. Andererseits sind integre Unternehmen durch solche Marktakteure ausbeutbar, die durch Bestechungen lukrative Aufträge und damit ökonomische Vorteile erlangen.
Copyright 2005 Institut für Qualität, Transparenz und Ethik e.V. Alle Rechte vorbehalten. Institut für Qualität, Ethik und Transparenz e.V. |