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QET-Glossar

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Korruption

Korruption (lat. corruptus = bestechlich; auch: moralisch verdorben) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Es liegt im vitalen Interesse der Unternehmen, Korruption zu unterbinden, da sie diese in den ökonomischen Ruin treiben kann. Andererseits sind integre Unternehmen durch solche Marktakteure ausbeutbar, die durch Bestechungen lukrative Aufträge und damit ökonomische Vorteile erlangen.
Obiges Dilemma bestände nur dann nicht mehr, wenn die Korruption ausnahmslos aller Marktbeteiligten effektiv unterbunden wird.


Siehe auch:

Fairness im Unternehmen Unternehmensleitbild Werteorientierung Wirtschaftskriminalität  Verhaltenskodex 

Bezug zu QET-Richtlinien:

E-01 E-02 E-17 E-18 E-20 T-01 T-05 T-10

Datum Aufnahme:
Datum letzte Bearbeitung:

2008-06-17
2008-11-30 / WK

QET-Literaturempfehlung:

QET-Kompetenz-Tip:

QET-Redaktion:

Wilhelm Küster, Wiss. Beirat

 

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